Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand 10.05.2021)
für Dienst- und Werkleistungen von Lichterfunkeln Fotografie, Max und Lisa Dewinski GbR, Schabau 2A, 83564 Soyen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Lichterfunkeln Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lichterfunkeln Fotografie und dem Kunden/ der Kundin (nachfolgend „Kund:in“ oder „Aufraggeber:in“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter/ die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Lichterfunkeln Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.).
(3) Der Kunde/ die Kundin ist Verbraucher:in, soweit der Zweck der vereinbarten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Lichterfunkeln Fotografie zustande, wenn der Kunde/ die Kundin das Angebot von Lichterfunkeln Fotografie innerhalb der in dem Angebot enthaltenen Annahmefrist annimmt. Eine nicht innerhalb der Annahmefrist abgegebene Annahme ist ein neues Angebot des Kunden/ der Kundin an Lichterfunkeln Fotografie auf Abschluss des Vertrages. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit ausdrücklicher Annahme des Angebots des Kunden/ der Kundin durch Lichterfunkeln Fotografie zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand, Art und Güte
(1) Verträge richten sich je nach vereinbartem Leistungsumfang
- auf die Beratung und umfassende Betreuung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin in Vorbereitung und bei Durchführung von Dokumentationen und Fotoshootings
- und auf die Erbringung von fotografischen Leistungen und Videoaufnahmen bzw. Herstellung von Fotos und Videos.
(2) Zum Leistungsumfang gehört nicht: Ausrichten von geführten Wanderungen oder Reisen, Ausrichten von Hochzeiten und Feiern, Bewirtung, über eine fotografische Begleitung hinausgehende Erlebnisleistungen, Organisation und Buchungen von Events und Aktivitäten
(3) Art und Güte
Lichterfunkeln Fotografie schuldet ein Werk mittlerer Art und Güte gemäß üblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die Werke dem Stil von Lichterfunkeln Fotografie, welcher dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin über die Beispiele auf der Homepage von Lichterfunkeln Fotografie ‚www.lichterfunkeln.de‘ bekannt ist.
Fotos, Aufnahmen und Videos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotograf:innen. Das gilt auch für die Auswahl der Motive und dem Einsatz von optischen und technischen Gestaltungsmitteln. Eine feste Anzahl von Werken ist nicht geschuldet, sofern nicht vertraglich vereinbart.
Lichterfunkeln Fotografie wählt die Bilder und Videos aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Erstellung von Alben oder anderen personalisierten Fotoprodukten erhält der Auftraggeber/ der Auftraggeberin vor dem Druck eine Vorschau der Bilderauswahl zur verbindlichen Überprüfung.
(4) Aufnahmen per Drohne hängen von örtlichen Regelungen und Wetterbedingungen ab; ein Anspruch auf den Einsatz der Drohne und Aufnahmen per Drohne besteht, sofern vertraglich nicht vereinbart, nicht.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Im Rahmen des Auftrags erbringt der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen können insbesondere die folgenden Leistungen umfassen: Vorgespräche und persönliche Beratung zu Fotoshootings und Hochzeiten, Ideen- und Konzeptfindung, Konzeption von Video- und Fotodokumentation, Auswahlhilfe bei Locations und Unterstützung bei Locationsuche.
(2) Ferner erbringt der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin fotografische und dokumentarische Leistungen, insbesondere: Videografische und fotografische Begleitung von Aktivitäten, Hochzeiten und Feiern, Fotoshootings, Anfertigen von Fotografien und Videos, Reportagen
(3) Lichterfunkeln Fotografie ist nicht verpflichtet, zur Vertragserfüllung Originaldateien insbesondere RAW Dateien zu übergeben.
(4) Lichterfunkeln Fotografie kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
§ 5 Übergabe der Werke, Abnahmefiktion
(1) Sofern nicht anders vereinbart wird, werden die Werke innerhalb von 6-8 Wochen nach Durchführung des letzten Auftragstermins übergeben. Bei Verzögerungen wird der Auftraggeber/ die Auftraggeberin informiert. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von den Fotograf:innen schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Die Übergabe erfolgt wie vertraglich vereinbart. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, kann je nach Art des geschuldeten Werkes die Übergabe auch digital erfolgen (wahlweise per E-Mail an die Adresse des Auftraggebers oder per E-Mail übermittelten Download-Link zum Selbstdownload).
(3) Wenn der Aufraggeber/ die Auftraggeberin Lichterfunkeln Fotografie keine begründeten Mängel innerhalb von sieben Tagen ab Übergabe der Werke mitteilt, gilt das Werk als abgenommen. Lichterfunkeln Fotografie wird den Auftraggeber/ die Auftraggeberin hierauf nochmals bei Übergabe der Werke hinweisen.
§ 6 Vergütung, Mehraufwand, Reisekosten & Spesen
(1) Für die Beratungsleistungen sowie die Herstellung der Fotos und Videos gilt das im Vertrag jeweilig vereinbarte Honorar. Lichterfunkeln Fotografie ist berechtigt, nach Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Die Vergütung im Übrigen ist spätestens mit Beendigung des Auftrags und der Abnahme nach Übermittlung der Werke an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin fällig.
(2) Wünscht der Auftraggeber/ die Auftraggeberin während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen oder Verlängerung, so hat er den hierfür anfallenden Mehraufwand in Höhe des üblichen Stundensatz in Höhe von 300 € brutto pro angefangene Stunde zu tragen, sofern keine andere Vereinbarung hierzu getroffen wurde. Das gleiche gilt für Mehraufwand, wenn der vereinbarte Zeitrahmen oder die Stundenanzahl auf Verlangen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin überschritten wird.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die Lichterfunkeln Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit oder Verspätung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin) oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen Lichterfunkeln Fotografie Ersatz des entstehenden zeitlichen Mehraufwands in Höhe des üblichen Stundensatzes verlangen, sofern der Auftrag nicht nach § 8 dieses Vertrages gekündigt ist.
(4) Fahrt- und Reisekosten, Übernachtung: An- und Abreise von Lichterfunkeln Fotografie erfolgen jeweils von 83564 Soyen aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von Lichterfunkeln Fotografie den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen km 0,70 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt, es sei denn es wurde im Vertrag eine Pauschale festgeschrieben. Kosten für außergewöhnliche Transportmittel wie Seilbahnen, Heißluftballons, Hubschrauber, etc. zählen nicht zu den üblichen Fahrtkosten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzel-/ oder Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin.
(5) Sonstige Nebenkosten (Modellhonorare, Requisiten, Labor- und Materialkosten, verlängerter Zugriff zur Online-Galerie, Versandkosten, etc.) werden, soweit nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten, sind vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin zu tragen und werden diesem/ dieser gegebenenfalls weiterberechnet.
(6) Aktivitäten und Events, die Lichterfunkeln Fotografie begleiten soll, sind vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin eigenverantwortlich zu buchen und zu bezahlen; Sie sind nicht Teil des Leistungsumfangs von Lichterfunkeln Fotografie.
(7) Honorare und Preise verstehen sich gegenüber Verbraucher:innen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern von Lichterfunkeln Fotografie Umsatzsteuer auszuweisen ist.
(8) Lichterfunkeln Fotografie ist berechtigt, seine Leistungen auf elektronischem Weg durch Versand der Rechnung per eMail abzurechnen.
§ 7 Nebenpflichten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin
(1) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat für Shootings, Dreharbeiten und Drohneneinsatz gegebenenfalls notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen selbständig einzuholen.
(2) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist verpflichtet, Lichterfunkeln Fotografie wesentliche Änderungswünsche und alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Informationen wie z.B. Kontaktdaten rechtzeitig (in der Regel mindestens 21 Tage vor vereinbartem Termin) mitzuteilen. Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Änderung eines bereits festgelegten Vertragsgegenstandes.
(3) Bei Halb- und Ganztagesbuchungen ist Lichterfunkeln Fotografie oder deren Erfüllungshilfen angemessene Pausen zu gewähren.
(4) Essen und Getränke während einer Hochzeitsreportage werden vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§ 8 Kündigung durch Auftraggeber:in, Verhinderung
(1) Bei Kündigung des Auftrags werden zum jeweiligen Zeitpunkt bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Für noch nicht erbrachte (Teil)Leistungen gilt wie folgt:
Abweichend von § 648 S. 3 BGB ist bei Kündigung bis zu drei Monate vor Auftragsbeginn 30 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar vom Auftraggeber/ der Auftraggeberin zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall der Auftraggeber/ die Auftraggeberin einen geringeren bzw. keinen oder der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin einen höheren Schaden oder Aufwand nachweist.
(2) Sollte der Auftraggeber/ die Auftraggeberin den Nachweis erbringen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist, als vom Auftragnehmer/ der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt, so muss der Auftraggeber/ die Auftraggeberin dieses unmittelbar bis spätestens vier Wochen nach Erhalt der Stornierungsrechnung in Schriftform aufzeigen.
(3) Kann der Auftrag aus Gründen, die Lichterfunkeln Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. Unfall, Krankheit oder Verspätung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin) oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen nicht durchgeführt werden, gilt § 8 I zur Kündigung entsprechend. Es ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem Lichterfunkeln Fotografie vom Grund der Verhinderung Kenntnis erlangt. Sofern stattdessen zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, gelten die bisherigen vereinbarten Auftragsbedingungen weiter.
§ 9 Outdoorshootings, Kündigungsrecht durch Lichterfunkeln Fotografie
(1) Leave No Trace: Lichterfunkeln Fotografie arbeitet zum Schutz der Umwelt nach den Prinzipien des „Leave No Trace Center for Outdoor Ethics“ und weist auf folgende Prinzipien bei Outdoorshootings hin, auch abzurufen unter https://lnt.org/why/7-principles/:
• Sich für die Zeit in der Natur ausreichend vorzubereiten, indem die passende Ausrüstung für ein sicheres und angenehmes Erlebnis in der Natur recherchiert und akquiriert wird. Die Ausrüstung enthält unter anderem, jedoch nicht nur, geeignetes Schuhwerk, Essen und Trinken, passende Kleidung etc.;
• Nicht auf fragilen Untergründen wie beispielsweise Tundra, kryptobiotischen Boden, empfindlichem Moos, Wildblumenwiesen etc. zu wandern oder dort zu übernachten;
• Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen und keinen Müll zu verursachen (z.B. kein Werfen von Konfetti/nicht heimischer Blütenblätter o.Ä.) sowie Vorbereitungen zu treffen, keinen Müll oder sonstige „Spuren“ zurückzulassen (z.B. Champagnerkorken, menschliche Abfälle etc.).
• Alles an Ort und Stelle zu lassen. Dies beinhaltet unter anderem, aber nicht nur, das Pflücken von Wildblumen oder das Sammeln von irgendwelchen anderen Gegenständen aus der Natur sowie das Hinterlassen dauerhafter Zeichen wie beispielsweise Schnitzereien in einen Baum oder das Besprühen eines Felsens mit Graffiti;
• Die Auswirkungen durch ein Lagerfeuer zu minimieren, alle Feuer stets zu löschen und sich in jeder Situation an bestehende Feuerverbote zu halten (dies inkludiert die Nutzung von Wunderkerzen, Rauchbomben und allen weiteren Arten von Feuerwerken);
• Die Tierwelt stets zu respektieren (dies beinhaltet Tiere nicht zu jagen, zu stören, zu berühren, zu füttern oder zu nah an irgendein wildlebendes Tier heranzukommen); und
• Respektvoll mit anderen Besuchern und Besucherinnen umzugehen und anzuerkennen, dass öffentliche Gebiete für jede Person zugänglich sind und nicht für private Events reserviert werden können (Auftraggeber:innen müssen bspw. damit rechnen, anderen Wanderern zu begegnen und können keine Exklusivität bei Locations in der Natur beanspruchen).
(2) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich bei Beauftragung von Lichterfunkeln Fotografie diese Prinzipien einzuhalten und für das Verhalten anderer Teilnehmer:innen des Shootings einzustehen.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin oder ein andere(r) Teilnehmer:innen des Shootings gegen diese Regeln verstoßen sollte, behält sich Lichterfunkeln Fotografie vor, bei Vorliegen eines durch den Regelverstoß begründeten wichtigen Grundes iSv. § 648a BGB das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die gelieferten Materialien, Bilddaten, einschließlich gelieferter USB-Sticks oder anderer Datenträger und sonstige Waren Eigentum von Lichterfunkeln Fotografie.
§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Lichterfunkeln Fotografie über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von Lichterfunkeln Fotografie bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Lichterfunkeln Fotografie. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
(2) Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Lichterfunkeln Fotografie. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Lichterfunkeln Fotografie an den Kunden/ die Kundin übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Lichterfunkeln GbR zu machen.
§ 12 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers/ der Auftraggeberin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/ der Auftraggeberin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin, seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber/ die Auftraggeberin vertraut und auch vertrauen darf.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/ der Auftraggeberin aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter/ die Anbieterin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der/die Anbieter:in und der/die Kund:in eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Lichterfunkeln Fotografie ist nicht zur Archivierung bzw. Datensicherung bzgl. übergebener Werke, Bild- und Videomaterialien verpflichtet. Lichterfunkeln Fotografie haftet daher nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist nach Erhalt der Werke für deren sachgemäße Speicherung verantwortlich.
(6) Lichterfunkeln Fotografie haftet nicht für Witterungsbedingungen am Tag des Auftragstermins, auf die Zugänglichkeit, Abgeschiedenheit von Örtlichkeiten und Locations oder Ausblicke zum Zeitpunkt des Shootings. Für Shootings, Dreharbeiten und Drohneneinsatz gegebenenfalls notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen ist der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verantwortlich.
(7) Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle bei Hochzeiten oder Feiern anwesenden Personen fotografiert oder aufgenommen werden.
(8) Insbesondere bei Outdoorshootings erfolgt die Anreise zur Shootinglocation (z.B. durch Wanderung) und der Aufenthalt vor Ort auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer:innen des Shootings sind selbst für geeignete Ausrüstung, ausreichend Kondition, Sicherheit im jeweiligen Gelände und der Auftraggeber/ die Auftraggeberin gegebenenfalls für professionelle Bergführer:innen o.ä. auf eigene Kosten verantwortlich.
§ 13 Rechte Dritter
(1) Fertigt Lichterfunkeln im Rahmen der Beauftragung Aufnahmen und Fotos, auf denen Dritte (z.B. Gäste) oder Objekte (Gebäude, Kunstwerke, etc.) abgebildet sind, bestätigt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin, dass er über die notwendigen Rechte hierzu, insbesondere die urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Einwilligungen der aufgenommenen Personen, verfügt.
(2) Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin stellt Lichterfunkeln Fotografie von Ansprüchen Dritter, eingeschlossen angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, diesbezüglich frei.
§ 14 Gutscheine
(1) Gutscheine berechtigten den Inhaber/ die Inhaberin, bei dem Aussteller des Gutscheins Leistungen im Nennwert des Gutscheins für das angegebene Shootingpaket in Anspruch zu nehmen. Auf der Gutscheinkarte ist die Art des Shootings zum entsprechenden Wert und eine Identifikationsnummer vermerkt.
(2) Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Der Leistungsinhalt des Gutscheins ergibt sich aus den auf dem Gutschein enthaltenen Angaben. Bei Beauftragung mit Mehr- und Zusatzleistungen, die nicht im Gutschein enthalten sind, hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Mehrkosten zu tragen.
(3) Ein Anspruch auf Auszahlung eines dem Gutschein entsprechendes Werts besteht nicht. Der Missbrauch von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber/ der Inhaberin eingelöst werden. Zur Einlösung des Gutscheins ist die Gutscheinkarte am Shootingtag mitzubringen.
(4) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Gutscheins ist der Inhaber/ die Inhaberin verpflichtet, dies unverzüglich Lichterfunkeln Fotografie mitzuteilen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne vorherige Verlustmeldung übernimmt Lichterfunkeln Fotografie keine Haftung. Gutscheine sind nur einlösbar, wenn sie im Web-Shop oder per E-Mail direkt bei Lichterfunkeln Fotografie erworben und bezahlt wurden. Werden Gutscheine von Dritten erworben, trägt der Inhaber/ die Inhaberin das Risiko der Nichteinlösbarkeit. Ein gutgläubiger Erwerb von Gutscheinen ist ausgeschlossen
(5) Erscheint der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nicht zum vereinbarten Shootingtermin aus Gründen, die der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zu vertreten hat, verfällt der Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch. Im Übrigen gelten die Bestimmungen aus § 8 zur Kündigung und Verhinderung.
§ 15 Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Für Gutscheine beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter/ Dritte, der/die nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lichterfunkeln Fotografie, Max und Lisa Dewinski GbR, Schabau 2A, 83564 Soyen, kontakt@lichterfunkeln.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können bei Geschenkgutscheinen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben bei Geschenkgutscheinen die Gutscheinkarte oder Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Lichterfunkeln Fotografie, Max und Lisa Dewinski GbR, Schabau 2A, 83564 Soyen, kontakt@lichterfunkeln.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)/ Verbraucherin
- Anschrift des/der Verbraucher(s)/ Verbraucherin
- Unterschrift des/der Verbraucher(s)/ Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
§16 Schlussbestimmungen
(1) Streitbeilegung: Die EU-Kommission bietet Verbraucher:innen über ihre Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit, Streit online beizulegen. Lichterfunkeln Fotografie ist mangels einer entsprechenden Rechtspflicht nicht verpflichtet, an diesen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucher:innenschlichtungsstellen teilzunehmen.
(2) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ist der Nutzer/ die Nutzerin Verbraucher:in mit Wohnsitz in der Europäischen Union, kann ggf. auch das Recht desjenigen Landes, in dem er seinen/ ihren Wohnsitz hat, zur Anwendung kommen, wenn es sich um zwingende Bestimmungen handelt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rosenheim, sofern jede Partei Kaufmann/ Kauffrau oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.